b) Die Vorinstanz kennt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die allgemeine Mitwirkungspflicht im Notfalldienst zu erfüllen: Einerseits kann der Dienst in der hausärztlichen Notfallpraxis am Spital Herisau (sog. ANOS), die der stationären Notfallstation (INOS) vorgelagert ist, geleistet werden. Die ANOS hat abends von 17.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Andererseits steht der rund um die Uhr betriebene Hintergrunddienst als zweite Dienstvariante zur Verfügung. Dieser ist gleichzeitig auch amtsärztlicher Dienst, womit höhere Anforderungen an die dort eingesetzten Ärztinnen und Ärzte zu stellen sind als an jene in der ANOS.