In den Vorakten fehlen im Weiteren verbindliche Angaben zur Betriebsübergabe und einer allfälligen Übernahmebereitschaft eines als Landwirt ausgebildeten Nachkommen des Rekurrenten, wobei aufgrund dessen Jahrgangs (1963) ein unmittelbarer bevorstehender Zeitpunkt zumindest als fraglich erscheint. Zudem wurde soweit ersichtlich im Bauermittlungsverfahren auch nicht abgeklärt, ob im Wohnhaus beim Betriebszentrum allenfalls genügend 19 A. Verwaltungsentscheide 1553