weil die Bodenrechtskommission mit Beschluss vom 21. November 2012 der Abparzellierung des Gebäudes Assek. Nr. X zugestimmt hat, welches sich aufgrund der betriebsnahen Lage als Stöckli geeignet hätte. Die Bodenrechtskommission habe in ihrem Entscheid festgehalten, dass das landwirtschaftliche Gewerbe des Gesuchstellers nach der Abparzellierung mit dem Gebäude Assek. Nr. Y und dem Gebäude Assek. Nr. Z noch immer über zwei Wohnhäuser (Betriebsleiterwohnhaus, Stöckli für den Generationenwechsel) verfüge. Aufgrund des erwähnten Beschlusses sei davon auszugehen, dass sich die Lie- 18 A. Verwaltungsentscheide 1552