BauV Bestandteil des Baugesuchs sein. Ansonsten könnten allfällige Einsprecher die geplante Umgebungsgestaltung nicht begutachten und sich nicht dazu äussern, wenn sie ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens genehmigt würde, wie dies die Baubewilligungskommission Z. beabsichtigt. Die Umgebungsgestaltung ist somit schon mit dem Baugesuch zusammen einzureichen und im Baubewilligungsverfahren zu überprüfen und nicht erst nachträglich. g) In Anbetracht dieser Umstände erweist sich das Bauvorhaben in der vorliegenden Form nicht als bewilligungsfähig.