Im vorliegenden Fall ist beim Haus Nord offensichtlich, dass der Kniestock auf zwei Seiten des Hauses zu hoch ist, d.h. eine Höhe von über 0.90 m aufweist. In den Bauplänen wird das 2. Obergeschoss als Attikageschoss bezeichnet. Jedoch liegt das 2. Obergeschoss nicht über dem 1. Obergeschoss zurück, sondern ist flächenmässig deckungsgleich. Deshalb kann keinesfalls von einem Attikageschoss die Rede sein. Die Vorinstanz hält auf S. 4 des angefochtenen Entscheids fest, dass die Kniestockhöhe eingehalten ist, ein Attikageschoss kann jedoch gar keinen Kniestock aufweisen.