Eine Verbreiterung der H.-Strasse ist im Rahmen des Bauprojekts nicht vorgesehen. Am Augenschein wurde die Strassenbreite auf der Höhe der Parz. Nr. X gemessen, wobei eine Breite von 2.50 m ermittelt wurde. Das umstrittene Visier auf der Parz. Nr. X war 4.47 m von der H.-Strasse entfernt. Auf der Parz. Nr. Z befindet sich bereits eine Ausweichstelle für Personenwagen, wie es im Quartierplan vorgesehen ist. 4.a) Nach Art. 15 des kommunalen Baureglements der Gemeinde Z. (BauR) sind in der Wohnzone W1.4 maximal zwei Vollgeschosse und drei talseitig sichtbare Geschosse erlaubt. Gemäss Art. 4 Abs. 1 der Bauverordnung