Aus den Erwägungen: 3. Der Rekursgegner plant auf der Parz. Nr. X, welche in der Wohnzone W1.4 mit Quartierplanpflicht liegt, zwei Mehrfamilienhäuser. Insgesamt sind fünf neue Wohnungen geplant und zehn Garagenparkplätze für Autos sowie zwei Aussenparkplätze. Es liegt ein Quartierplan H. O. vom 6. März 2002 vor, der aus einem Plan, den Sonderbauvorschriften und dem Planungsbericht vom 14. Februar 2002 besteht. Auf dem Quartierplan ist auf der Parz. Nr. X eine Ausweichstelle sowie eine Baulinie eingezeichnet. Dabei handelt es sich laut Legende um Festlegungen. Als Hinweis ist die Verbreiterung der H.-Strasse auf der Parz. Nr. X eingezeichnet, jedoch ohne Massangaben.