Die Erstellung eines Zaunes mit abschliessbarem Tor erscheint nicht bloss einen geringen Aufwand zu verursachen, da es zusätzlich einen Verantwortlichen brauchen würde, der den Spielplatz jeden Abend abschliesst. Ansonsten kann die Einhaltung der Betriebszeiten nicht sichergestellt werden und eine Umzäunung wäre zwecklos. Der Zaun müsste auch genug hoch sein, ansonsten wäre er leicht überwindbar und somit wiederum zwecklos. Zudem widerspricht eine Umzäunung des Spielplatzes in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen dem Zonenzweck. Es soll für die Öffentlichkeit ersichtlich sein, dass der Spielplatz für alle Personen frei zugänglich ist.