Nach den vorhergehenden Ausführungen ist nicht ersichtlich, dass er dieses Ermessen unrechtmässig ausgeübt hat. Die festgelegten Betriebszeiten sind nachvollziehbar und es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese Zeiten im Vorfeld nun schon verschärft werden sollten. Es ist ausserdem darauf zu verweisen, dass sich die Rekurrenten sowie die übrigen Anwohner mit einer Lärmklage an die Polizei wenden können, falls es wider Erwarten doch zu Problemen kommen sollte. Diesbezüglich kann nicht einfach eine inadäquate Verhaltensweise der Benutzer angenommen werden, es ist grundsätzlich von einer ordnungsgemässen Nutzung des Spielplatzes auszugehen.