Es ist demnach nur noch zu prüfen, ob gemäss dem Vorsorgeprinzip eine weitergehende Beschränkung der Betriebszeiten über die Weisung des Gemeinderates hinaus notwendig ist. Die Rekurrenten fordern eine noch weitergehende Beschränkung der Betriebszeiten als dies in der Weisung des Gemeinderates vorgesehen ist sowie eine Umzäunung, so dass die Einhaltung der Betriebszeiten sichergestellt werden kann. 9 A. Verwaltungsentscheide 1549