Spielplatz abends als Aufenthaltsort von Jugendlichen dienen könnte. Da der Spielplatz von den geplanten Geräten her eher für Kinder ausgerichtet ist, ist dieses Risiko als geringfügig einzustufen. Es ist z.B. kein Picknicktisch mit Sitzbänken oder dergleichen geplant, wo sich eine Gruppe von Jugendlichen setzen könnte. Zudem befindet sich heute schon auf der Parz. Nr. X ein Sportplatz, der zwar nicht unmittelbar an die Grundstücksgrenze zur Parz. Nr. Y der Rekurrenten grenzt, aber auch sehr nahe liegt. Dadurch fühlen sich die Rekurrenten laut Augenscheinprotokoll nicht gestört, obwohl ohnehin nicht auf das subjektive Lärmempfinden einzelner Personen abzustellen ist.