Kinder und Jugendliche gehören mit all ihren Äusserungen zum Wohnen. Spielplätze sind daher in der Wohnzone mit Empfindlichkeitsstufe II tagsüber zu akzeptieren (Urteil Baurekursgericht ZH, BRGE II Nr. 0076/2012, E. 5.3.1, in: BEZ 2013 Nr. 29; Urteil BGer 1A.73/2001, E. 3.1). Dies muss umso mehr für die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen mit Lärmempfindlichkeitsstufe III gelten. An den Abenden akzeptieren die Rekurrenten die Benutzung des Spielplatzes bis 20 Uhr. Danach sind wohl keine kreischenden Kinder auf dem Spielplatz mehr zu erwarten. Jedoch befürchten die Rekurrenten, dass der