Nr. X befindet sich bereits ein Sportplatz der Schule. Auf dem Spielplatz sind gemäss Baubeschrieb eine Hängematte, ein Balanciersteg, ein dreieckiges Flächennetz, Balancierseile, ein liegendes Holz, eine Seiltraverse, Reckstangen und ein Kletterpfosten geplant. Gemäss den Aussagen der Vorinstanz soll der Spielplatz ausserhalb der Schulzeiten auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Für den Sportplatz gibt es schon ein Betriebsreglement, das die Benutzungszeiten festlegt. Für den Spielplatz sollen dieselben Benutzungszeiten gelten, da die beiden Plätze unmittelbar nebeneinander liegen. In der Weisung des Gemeinderates Z. betreffend Spielplatz beim Schulhaus S. vom 30. Septem-