Dies gilt umso mehr, als dass an die Begründungspflicht höhere Anforderungen gestellt werden, je weiter der den Behörden durch die anwendbaren Normen eröffnete Entscheidspielraum ist (vgl. BGE 129 I 232 E. 3.3). Departement Bau und Volkswirtschaft, 25.04.2016 1552 Bauen ausserhalb der Bauzone. Bauermittlung. Voraussetzungen des Neubaus eines Stöcklis. Rückweisung an die Vorinstanz zur ergänzenden Abklärung und Neubeurteilung.