Bei einem Ersatz der Dacheindeckung durch herkömmliche Materialien könnte noch von einer geringfügigen Anpassung gesprochen werden. Hingegen sind in Anbetracht des bestehenden Unterstands die Anordnungen, eine süd- und ostseitige Holzverkleidung zu errichten sowie einen allfälligen Zugang in Form einer Tür oder eines Tors ebenfalls in Holz auszuführen und die Stahlrohre durch Holzstützen zu ersetzen oder sie zu kaschieren, als nicht mehr geringfügig zu qualifizieren.