Aus den Erwägungen: 3. Umstritten ist die Klassifizierung des Einlenkers auf der Strassenparzelle Nr. X im Strassenverzeichnis. Auf diesem kommen die A. und die B. zusammen, welche die Gebiete C., D. und E. erschliessen, und er führt direkt auf die Kantonsstrasse. Die A. (Beginn ab Parzelle Nr. X bis Ende Parzelle Nr. Z), der Einlenker (Parzelle Nr. X) und die B. (Parzellen Nr. X und Y) bilden zusammen das Strassennetz der Flurgenossenschaft F. (Art. 2 Abs. 1 der 16