Urteil BGer 1C_67/2012, E. 4.5). 12. Das Departement Volks- und Landwirtschaft ordnete mit der angefochtenen Verfügung an, dass das zweckentfremdete Waldareal auf der Parzelle Nr. X, Grundbuch A., nach den Vorgaben des Oberforstamtes spätestens fünf Monate nach Eintritt der Rechtskraft wiederherzustellen ist. Diese Massnahme ist zweifellos geeignet, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. 35 A. Verwaltungsentscheide 1546