WaG qualifiziert, die bloss mit mannshohen Waldsträuchern bestockt sind. Die Stellungnahme der Rekurrentin, 2 wonach nur drei Bäume und somit effektiv nur 30 m Wald gerodet worden seien, steht zudem im Widerspruch zu dem eingereichten Rodungsgesuch 2 und dem beigelegten Plan, wonach eine Rodung in der Fläche von 800 m bewilligt werden soll. Die Vorinstanz hat somit zu Recht festgehalten, dass ei- 2 ne Rodungsfläche von 800 m in Frage steht.