Sie beantragt, die Einsprachen von Pro Natura St.Gallen-Appenzell und des Heimatschutzes Appenzell Ausserrhoden seien abzuweisen. Die 2 Ausnahmebewilligung zur Rodung von insgesamt 800 m Wald für die bereits ausgeführte Bodenverbesserung auf der Parzelle Nr. X, Grundbuch A., sei zu erteilen und auf die Wiederherstellung des zweckentfremdeten Waldareals sei zu verzichten. 7. Pro Natura St.Gallen-Appenzell, der Heimatschutz Appenzell Ausserrhoden sowie die Vorinstanz beantragen die Abweisung des Rekurses. 8. Die Sache wurde dem Departement Finanzen als stellvertretendes Departement Volks- und Landwirtschaft zugewiesen.