Waldfläche. Ferner ordnete das Departement Volks- und Landwirtschaft die Wiederherstellung des zweckentfremdeten Waldareals auf der Parzelle Nr. X, Grundbuch A., innert fünf Monaten nach Eintritt der Rechtskraft des Entscheides an. 6. Gegen den Entscheid des Departements Volks- und Landwirtschaft vom 10. Dezember 2014 erhob die XY. AG mit Schreiben vom 5. Januar 2015 Rekurs. Sie beantragt, die Einsprachen von Pro Natura St.Gallen-Appenzell und des Heimatschutzes Appenzell Ausserrhoden seien abzuweisen.