Dagegen erhoben Pro Natura St.Gallen-Appenzell und der Heimatschutz Appenzell Ausserrhoden fristgerecht Einsprache. 5. Mit Rodungs- und Einspracheentscheid des Departements Volks- und Landwirtschaft vom 10. Dezember 2014 hiess das Departement Volks- und Landwirtschaft die Einsprachen von Pro Natura St.Gallen-Appenzell und des Heimatschutzes Appenzell Ausserrhoden gut und verweigerte der XY. AG die 2 Ausnahmebewilligung zur beantragten Rodung von insgesamt 800 m Waldfläche.