Verfügung vom 25. Oktober 2013 einen definitiven Baustopp und forderte die XY. AG zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs auf. 3. Am 4. September 2013 reichte die XY. AG ein nachträgliches Baugesuch ein. Mit Schreiben vom 28. April 2014 sistierte der Baukoordinationsdienst das hängige Baubewilligungsverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rodungsverfahrens. Mit Eingabe vom 1. Mai 2014 reichte die XY. AG beim Departement Volks- und Landwirtschaft ergänzend zum Baugesuch ein Rodungsgesuch ein. 4. Das Rodungsgesuch wurde vom 26. Mai bis und mit 24. Juni 2014 öffentlich aufgelegt. Dagegen erhoben Pro Natura St.Gallen-Appenzell und der Heimatschutz