Insbesondere behördliche Auskünfte und Verfügungen bilden Vertrauensgrundlagen, auf die sich der Bürger verlassen können muss. Selbst eine unrichtige Auskunft kann unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Vertrauensschutz begründen, wenn sich die unrichtigen Angaben der Behörde auf einen konkreten, den betreffenden Bürger berührenden Sachverhalt beziehen.