hohem Tempo befahren werden. Eine ähnliche Situation herrscht auch im Bereich der beiden Einlenker B.-F.-Strasse, wo es zudem aufgrund des ruhenden Verkehrs vor dem Bahnübergang der Appenzeller Bahn zu Auffahrunfällen kommt (vgl. Stellungnahme der Kantonspolizei vom 24. November 2014). Angesichts der schlechten Anhalte- und Knotensichtweiten ist zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im betroffenen Gebiet eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit erforderlich. Da sich die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf einen relativ kurzen Strassenabschnitt bezieht, wird durch die getroffene Massnahme auch die Verhältnismässigkeit gewahrt.