c) Aus dem Situationsplan geht hervor, dass über die Flurgenossenschaftsstrasse X. 31 Grundstücke erschlossen werden, womit sie einem namhaften Quartier als Erschliessungsstrasse dient. Gemäss Auszug aus dem Geoportal weist die Strasse eine Breite von durchschnittlich 4 m auf. Bereits heute steht die Strasse unbestrittenermassen einem unbestimmten Personenkreis offen. An der Hauptversammlung vom 1. September 2014 haben zudem 18 von 20 Teilnehmenden (bei zwei Enthaltungen) einer Widmung zum Gemeingebrauch zugestimmt, wie dies in Art. 2 Abs. 3 StrG verlangt wird.