Die Fotografien des Tiefbauamts belegen im Weiteren, dass auf dem Strassenabschnitt keine Fahrstreifen existieren. Ausserdem wird dieser auch nicht von öffentlichen Transportmitteln befahren, selbst wenn sich die Bushaltestelle auf der Strassenparzelle der Rekurrentin befindet. Weil auch die Ausbaumöglichkeiten weitgehend beschränkt sind, steht SN 640 044 einer Qualifikation des fraglichen Strassenabschnitts als Sammelstrasse weitgehend entgegen. Dies gilt auch in Bezug auf die Verkehrsbedeutung: So werden über das Strassennetz der Rekurrentin unbestrittenermassen lediglich 69 Haushalte erschlossen, was klar für eine