Sie sammeln den Verkehr aus den Erschliessungsstrassen und führen ihn zu Strassen des gleichen Typs oder zu Kantonsstrassen. Die Gemeinden können die Sammelstrassen einteilen in verkehrsorientierte Hauptsammelstrassen (HSS) und in siedlungsorientierte Quartiersammelstrassen (QSS) (Art. 2 Abs. 2 StrV). Sammelstrassen stehen dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr offen (Art. 2 Abs. 3 StrV). Sie stellen die lokalen Verbindungen zwischen den einzelnen Quartieren einer Ortschaft oder einzelner Gemeindeteile sicher. Erschliessungsstrassen sind Strassen innerhalb besiedelter Gebiete mit quartierinterner Bedeutung im Gemeindestrassennetz.