Die öffentlichen Strassen im privaten Eigentum gehören zum Strassen- und Wegnetz der Gemeinde. Unter anderem können sie in Sammelstrassen (SS) und Erschliessungsstrassen (ES) unterschieden werden (Art. 7 Abs. 1 StrG bzw. Art. 5 Abs. 1 des kommunalen Strassenreglements; nachfolgend: StR). Nach Art. 2 Abs. 1 der Strassenverordnung (StrV; bGS 731.111) sind Sammelstrassen Strassen innerhalb besiedelter Gebiete mit örtlicher Bedeutung im Gemeindestrassennetz. Sie sammeln den Verkehr aus den Erschliessungsstrassen und führen ihn zu Strassen des gleichen Typs oder zu Kantonsstrassen.