Die revidierten Statuten wurden in Bezug auf die Widmung am 24. Juni 2014 vom Regierungsrat genehmigt. Im aufgelegten Strassenverzeichnis ist das gesamte Strassennetz der Flurgenossenschaft mit der Klasse „Erschliessungsstrasse“ klassifiziert. 4.a) Gemäss Art. 8 Abs. 1 des Strassengesetzes (StrG; bGS 731.11) werden die öffentlichen Strassen nach ihrer Funktion und ihrer Verkehrsbedeutung in die jeweiligen Klassen nach Art. 6 und 7 eingeteilt. Zuständig für die Einteilung der öffentlichen Strassen im privaten Eigentum ist die zuständige Gemeindebehörde (Art. 8 Abs. 2 lit. b StrG). Die öffentlichen Strassen im privaten Eigentum gehören zum Strassen- und Wegnetz der Gemeinde.