Es steht einzig fest, dass der Rekurrent am 29. Mai 2013 per E-Mail ein Baugesuch eingereicht hat. Von der Baubewilligungskommission Y. wird jedoch bestritten, dass die Bausekretärin eine konkrete Aussage zu diesem Gesuch machte. Gemäss ihrer Aussage sollte anhand der konkreten Unterlagen geprüft werden, ob ein Bewilligungsverfahren eingeleitet werden muss 8 A. Verwaltungsentscheide 1524