Der Beibehaltung des traditionellen Erscheinungsbildes des Gebäudes einschliesslich seiner Umgebung ist deshalb ein hohes Gewicht beizumessen. Das Departement vertritt zudem die Ansicht, dass die Erstellung einer Solaranlage auf dem Dach des Gebäudes bzw. die Aufteilung auf beide Dächer ihren Zweck ebenfalls erfüllen könnte, auch wenn diese Variante höhere Kosten verursachen würde. Insgesamt vermag sich die Solaranlage nicht so in das Landschaftsbild einzufügen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Es steht somit fest, dass die Vorinstanzen aus raumplanerischer und gestalterischer Sicht zu Recht die nachträgliche Bewilligung verweigert haben.