Das Departement Bau und Umwelt stellt damit zusammenfassend fest, dass Blech-Sandwichpaneele zur Dacheindeckung von Alpställen nach der eingelebten Praxis der Vorinstanz nicht bewilligungsfähig sind. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass dem Begriff „Sömmerungsgebiet“ keinerlei raumplanungsrechtliche Bedeutung zukommt, womit dieser Begriff in der Folge ausgeblendet wird. Von raumplanungsrechtlichem Belang ist hingegen der Begriff „Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (nachfolgend BLN)“. Bei Vorhaben in einem BLN-Gebiet, hier im Säntisgebiet, muss auf der Grundlage von Art. 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) i.V.m.