Die Lehrpersonen können bei der Festlegung der Feinziele und der Ableitung der konkreten Unterrichtsinhalte in gewissem Mass die Leistungsfähigkeit der Lerngruppe berücksichtigen. d) Auf die Überprüfung des Masses der Tieferbewertung der Noten im zweistufigen gegenüber dem dreistufigen Niveauunterricht gemäss Weisung kann vorliegend aus den nachstehenden Gründen verzichtet werden. Den Lehrerpersonen ist der unterschiedliche Notenwert je nach Anzahl der geführten Niveaugruppen gemäss Weisung bekannt. Dieselbe Praxis war bereits vor Erlass der Weisung in den Reglementen der Kantonsschule Trogen festgeschrieben.