Daher erweist sich die Verlängerung der Nutzung von Restholz von Baustellen bis Ende Mai 2010 als angemessen. Eine andere Übergangsregelung, etwa eine Ausnahmebewilligung zur Nutzung der Anlage im bisherigen Rahmen bis und mit 2018 kann aufgrund der zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht gewährt werden. Departement Bau und Umwelt, 08.09.2008 1468 Strassenwesen. Einsprachelegitimation gegen eine Verkehrsbeschränkung: Ein schutzwürdiges Anfechtungsinteresse ist zu bejahen, wenn ein Verkehrsteilnehmer die mit einer Beschränkung belegte Strasse mehr oder weniger regelmässig benutzt.