1419 Steuererlass. Wenn Unklarheit über die zukünftige Entwicklung des Einkommens und die finanziellen Verpflichtungen besteht, eine Klärung der Verhältnisse aber mittelfristig absehbar ist, ist vorläufig kein Steuererlass zu gewähren, sondern die Bezahlung der Steuerforderung mit einer angemessenen Frist aufzuschieben.