Es ist deshalb nicht ersichtlich, weshalb ein Steuererlass gewährt werden soll, wenn die Gesuchstellerin selber eine Ratenzahlung in monatlichen Raten für möglich hält. Die von der Vorinstanz vorgeschlagenen Raten sind zwar um Fr. 200.— pro Monat höher, aber auch eine Ratenzahlung in dieser Höhe scheint aufgrund des monatlich verfügbaren Betrages von Fr. 900.— angemessen. 28 A. Verwaltungsentscheide 1419