4. Seit Einreichung des Rekurses hat der Rekurrent seine Erwerbstätigkeit aufgegeben und erzielt nun eine AHV-Rente und eine BVG-Rente im Gesamtbetrag von rund Fr. 2'200.—. Das Existenzminimum hat sich aufgrund einer höheren Miete seit dem Entscheid der Vorinstanz leicht erhöht und liegt nun bei rund Fr. 2'800.—. Aus seinen Einkünften könnte der Rekurrent die offenen Steuerforderungen deshalb nicht begleichen. Der Rekurrent besitzt aber durch den Verkauf der S. GmbH ein Vermögen von Fr. 220'000.— (vgl. Schreiben des Vertreters des Rekurrenten an die Kantonale Steuerverwaltung 25