24 A. Verwaltungsentscheide 1416 5. Der Rekurrent verweist in den Schreiben an die Steuerverwaltung und in seinem Rekursschreiben auf Vorkommnisse, die mehr als 60 Jahre zurückliegen. Einerseits ist nicht ersichtlich, inwiefern diese Vorkommnisse in diesem Verfahren relevant sein sollten. Andererseits können in einem Verfahren um Erlass der Steuern grundsätzlich nur akutelle Ereignisse berücksichtigt werden, da für die Beurteilung - wie bereits erwähnt - nur die aktuelle wirtschaftliche Situation als massgebend betrachtet werden kann.