Augenscheinlich beschränkt sich der Betonvorsprung auf den Bereich der Ufermauer, was zu einer einseitigen Gewichtsverteilung und somit zu einer latenten Einsturzgefahr führt. Weiter bestreitet der Rekurrent die negative Auswirkung des Betonvorsprunges auf den Durchflussquerschnitt. Im Falle starken Hochwassers ist die Gefahr gegeben, dass sich Baumstämme, Äste sowie allerlei Schutt in diesem Vorsprung verfangen. Zwar ist dem Rekurrenten zuzustimmen, dass sich bei Hochwasser das Holzgeschiebe bereits bei der Brücke stauen würde (Schreiben vom 5. Oktober 2003); es soll aber nicht eine zweite Vorrichtung errichtet werden, welche diese Gefahr birgt.