Der Rekurrent macht geltend, dass diese durch den Betonvorsprung zusätzlich gefördert werde, weil er die Steine zusammenhalte. Demgegenüber erklärt das Tiefbauamt, dass die Auskragung als zusätzliche Belastung die Stabilität der Ufermauer beeinträchtige. Zweifellos übt der Betonvorsprung auf die Ufermauer Druck aus, welcher infolge der Belastung durch das Gewicht des Suzuki- Geländewagens und der Zeltgarage noch verstärkt wird. Um unter diesen Umständen die Stabilität der Auskragung und der Ufermauer zu garantieren, müsste der Druck durch eine Art Gegengewicht ausgeglichen werden;