Aus diesem Grund ist die Baudirektion zu der Überzeugung gelangt, dass Blechpaneelen bei der nötigen sorgfältigen Ausführung (auch bei nichtisolierten) Bedachungen landwirtschaftlicher Ökonomiegebäude eine optisch ansprechende Lösung darzustellen vermögen, und die Anliegen der Landwirtschaft sowie die statischen und finanziellen Aspekte ein Abweichen von der herkömmlichen Bauweise zulassen. Auf der anderen Seite stellt Art. 112 BauG eine Ästhetiknorm dar. Als solche richtet sie sich primär ans optische Erscheinungsbild von Bauten;