Einzig im westlichen Teil des Baubereichs Nord ist entgegen den ordentlichen Regelbauvorschriften ein zusätzliches Geschoss sowie eine Erhöhung der Gebäudehöhe um 2.00 m erlaubt. Geregelt werden im Übrigen die Erschliessung sowie die Anordnung der Bauten (Baubereiche und Gestaltungslinien). Daneben werden noch die architektonische Gestaltung und die Umgebungsgestaltung näher definiert. Gerade von der zulässigen Ausnützung her werden im Quartierplanperimeter indes keine (bzw. keine wesentlich) weitergehende Nutzungen ermöglicht. Die einzige Privilegierung besteht in der genannten Erhöhung der Geschosszahl und der Gebäudehöhe im Bereich Nord.