Des Weiteren unterscheiden sich die Zonen WG 2 und WG 3 von der Nutzungsart nicht. Inwieweit mit dem vorzunehmenden Transfer und dem damit zu ermöglichenden Projekt der Zonenzweck verletzt werden soll, ist nicht erkennbar. Von einer „versteckten“ Zonenänderung kann demnach keine Rede sein. 10. Im vorliegenden Fall liegt der grösste Teil derjenigen Parzelle (Parz. Nr. Y), von welcher die Nutzung übertragen werden soll, ausserhalb des Quartierplangebiets. Es stellt sich mithin die Frage, ob eine solche Nutzungsübertragung von einem Grundstück ausserhalb des Quartierplanperimeters auf ein solches innerhalb zulässig ist. Auszugehen ist davon, dass unter Einhaltung der entsprechenden