Zustimmung der Baubehörde und darf nur gestattet werden, wenn der Zonenzweck dadurch nicht unterlaufen wird, keine anderweitigen öffentlichen Interessen dagegen stehen und der betroffene Grundeigentümer sich schriftlich zum Verzicht auf die Ausnützung verpflichtet. 9. Der Rekurrent ist der Ansicht, dass mit dem vorgesehenen Transfer der Zonenzweck der Zone WG 2 unterlaufen werde und einer versteckten Zonenplanänderung gleichkomme. Zwar trifft es zu, dass sich mit der Realisierung des Bauvorhabens eine BMZ von 2.1 ergibt, welche derjenigen der Zone WG 3 entspricht. Indes ist damit noch nicht gesagt, dass damit der Zonenzweck unterlaufen wird.