A. Verwaltungsentscheide 1410 nicht dergestalt, dass eine unzureichende Erschliessung anzunehmen ist. Die im Quartierplan vorgesehene Erschliessung erweist sich somit entgegen der Ansicht der Rekurrentin als zureichend. Entscheid der Baudirektion vom 12.05.2004 1410 Verfahren. Art. 39 Abs. 3 VRPG. Im verwaltungsinternen Rechtsmittelverfahren ist beim Verzicht auf eine mündliche Verhandlung nicht zwingend ein zweiter Schriftenwechsel anzusetzen. Dies liegt allein im Ermessen der verfahrensleitenden Behörde.