Gemäss dem Bericht der regionalen Sozialberatung werden sie seit Juni 2000 jeweils während der Arbeitszeit der Mutter im Haushalt der Grosseltern betreut, die in unmittelbarer Nähe wohnen. Der Betreuungsbedarf beläuft sich auf zwei bis drei Tage in der Woche. Da die Mutter auf Abruf arbeitet, werden die Betreuungseinsätze eher kurzfristig geplant. Gelegentlich, wenn die Mutter Abendschicht leistet, übernachten die Kinder auch bei den Grosseltern. b) Ein Familienpflegeverhältnis im Sinne von Art. 4 Abs. 1 PAVO entsteht erst, wenn das Kind für mehr als drei Monate oder für unbestimmte Zeit zur Pflege aufgenommen wird. Charakteristisch ist, dass