Diese Aussage ist unbestritten und die Baudirektion sieht sich nicht veranlasst, daran zu zweifeln. Demnach ist mit dem Gemeinderat im schlechtesten Falle von einer Spitzenbelastung von 20 bis 30 Fahrzeugen pro Stunde auszugehen, wobei diese Annahme bei 10 Wohnungen als an der obersten Grenze liegend erscheint. Der P.weg hat eine Breite von rund 3 m (Grundstücksgrenze), an welchen sich beidseits je ein Bankett von ca. 1.7 m bzw. 1.8 m anschliesst (Abstand zwischen Parzellengrenze und den beiden Gebäuden auf Grundstück Parz. Nrn. X. und Y.). Der Weg verläuft ab dem Einlenker auf einer Länge von ca. 17 m zwischen beiden vorstehend genannten Gebäuden.