A. Verwaltungsentscheide 1409 noch durch Fotos, Akten und Pläne beurteilt werden. Das Vorhandensein unterhöhlter bzw. erodierter Stellen wurde sowohl während des Augenscheins vom 24. Mai 2002 als auch vom Tiefbauamt während der vorausgegangenen Besichtigungen erkannt, was auf bewegtes bzw. fliessendes Wasser hinweist. Ferner deutete die markante Muldenbildung mit steilen Flanken sowie die für Fliessgewässer charakteristische Gerinnebildung auf eine Fliessbewegung des Wassers hin (vgl. Fotographien vom März 2001), dass entlang einem ausgeprägtem Gefälle (ca. 20%) verlief.