Das Untersuchungsamt St. Gallen verurteilte X. deswegen mit Verfügung vom 12. Mai 2003 zu einer Busse von Fr. 450.--. Die Verwaltungspolizei von Appenzell A.Rh. sprach mit Verfügung vom 12. August 2003 einen Führerausweisentzug für die Dauer von einem Monat aus. Gegen 36 A. Verwaltungsentscheide 1404