Auf der St. Georgen-Strasse in St. Gallen ist jeweils von Anfang März bis Anfang Mai zum Schutze der Lurchenwanderung eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h signalisiert. In der übrigen Jahreszeit gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Gemäss Verkehrsanzeige der Stadtpolizei St. Gallen fuhr X. am 22. März 2003 im Bereich der 30 km/h-Limite mit einer Geschwindigkeit von 68 km/h, was nach Abzug einer technisch bedingten Toleranz von 3 km/h einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h entspricht. Das Untersuchungsamt St. Gallen verurteilte X. deswegen mit Verfügung vom 12. Mai 2003 zu einer Busse von Fr. 450.--.